Finanz- und Lohnbuchhaltung
Die Buchhaltung ergibt eine Gesamtheit aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Egal ob für Einzelunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen als auch Hausverwaltungen. Wir erstellen Ihre Buchhaltung nach §6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes. Steuerberatung und Rechtsberatung sind uns nicht erlaubt. Der Steuerberatung vorbehaltene Aufgaben sind nicht im Leistungsangebot des selbstständigen Buchhalters. Ihre Geschäftsvorfälle buchen wir wahlweise für Sie wöchentlich oder monatlich unter Berücksichtigung der steuerlichen Abgabefristen. Ob der Einsatz vor Ort in Ihren Geschäftsräumen erfolgt oder wir die Arbeiten in unserem Büro ausführen, liegt in Ihrer Entscheidung und kann flexibel ganz nach Ihren Wünschen gestaltet werden.
Wir buchen in Haufe Lexware oder auf Wunsch mit Ihrer internen Hauslösung (z.B. DATEV).
Leistungsspektrum Finanzbuchhaltung:
Belegverarbeitung von Ein- und Ausgangsrechnungen, Bankvorgängen, Kassenbuch usw.
Kontierung und Buchung der lfd. Geschäftsvorfälle
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
Auswertungspakete
Vorbereitung zum Abschluss für den Steuerberater
Ablage der Buchhaltungsunterlagen
Pflege der OPOS-Konten
Selbstständiges Vorbereiten von Zahlungen
Dienstleistungen im kaufmännischen Umfeld wie Schreiben von Rechnungen und Mahnungen
Controlling
Leistungsspektrum Lohnbuchhaltung:
Erfassung von Personalstammdaten
Brutto-/Nettoabrechnungen (kein Baulohn)
Erstellung von Buchungsbelegen, Lohnsteuervoranmeldungen, Beitragsnachweisen und Beitragslisten Krankenkassen
Elektronischer Versand von Beitragsnachweisen und Meldungen
Jahreslisten Berufsgenossenschaft
Jahreslohnkonten
Unterstützung in der Erstellung von Personalstammbögen
Arbeitsverträge, Kündigungen etc. nach Ihrer Vorgabe und Vorlage